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§ 119a LHO - Übergangsregelung

Bibliographie

Titel
Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (Landeshaushaltsordnung - LHO)
Amtliche Abkürzung
LHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
63-c-1

Für die Haushalte bis einschließlich des Jahres 2019 sind die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung in ihrer am 23. Mai 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden.