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§ 29 GebG NRW - Verwaltungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Gebührengesetz NRW - GebG NRW)
Amtliche Abkürzung
GebG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2011

Das für Inneres zuständige Ministerium erlässt im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Gesetzes.