§ 19 HAuslG - Sozialhilfe
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
- Redaktionelle Abkürzung
- HAuslG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 243-1
Heimatlose Ausländer erhalten in der öffentlichen Fürsorge (1) Leistungen in gleicher Höhe wie deutsche Staatsangehörige.
Müsste lauten: Sozialhilfe