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§ 19 HAuslG - Sozialhilfe

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
Redaktionelle Abkürzung
HAuslG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
243-1

Heimatlose Ausländer erhalten in der öffentlichen Fürsorge (1) Leistungen in gleicher Höhe wie deutsche Staatsangehörige.

Müsste lauten: Sozialhilfe