Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 57 RennwLottG - Umrechnung fremder Währung

Bibliographie

Titel
Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)
Amtliche Abkürzung
RennwLottG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-20

Werte in fremder Währung sind zur Berechnung der Steuer nach den für die Umsatzsteuer geltenden Vorschriften umzurechnen.