§ 2 LEG - Nicht öffentliche Eisenbahnen
Bibliographie
- Titel
- Landeseisenbahn- und Bergbahngesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- LEG,ST
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 930.1
Eisenbahnen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen, sind nicht öffentliche Eisenbahnen.