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§ 34 IngG LSA - Ahndung von Berufsvergehen

Bibliographie

Titel
Ingenieurgesetz Sachsen-Anhalt (IngG LSA). 
Amtliche Abkürzung
IngG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
702.12

Verstöße von Kammermitgliedern gegen die Berufspflichten nach § 33 (Berufsvergehen) werden im Rügerechtverfahren (§ 35) oder im berufsgerichtlichen Verfahren (§ 36) geahndet.