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Art. 16 VvB - Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis

Bibliographie

Titel
Verfassung von Berlin
Redaktionelle Abkürzung
VvB,BE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
100-1

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.