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§ 37 HmbRDG - Außerkrafttreten

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Rettungsdienstgesetz (HmbRDG)
Amtliche Abkürzung
HmbRDG
Normtyp
Versicherungsbedingung
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2191-3

Das Hamburgische Rettungsdienstgesetz vom 9. Juni 1992 (HmbGVBl. S. 117) in der geltenden Fassung wird aufgehoben.

Ausgefertigt Hamburg, den 30. Oktober 2019.

Der Senat