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Art. 117 BayHO - Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bibliographie

Titel
Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
Amtliche Abkürzung
BayHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
630-1-F

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1972 in Kraft 6).

(2) Art. 44a tritt mit Ablauf des 30. Juni 2030 außer Kraft.

Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 8. Dezember 1971 (GVBl. S. 433)