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Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011
(Zensusgesetz 2011 - ZensG 2011)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 - ZensG 2011)
Amtliche Abkürzung
ZensG 2011
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
29-37

Vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1781(1)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus1
Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen2
Abschnitt 2
Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung
Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden3
Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit4
Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen5
Gebäude- und Wohnungszählung6
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis7
Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen8
Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung9
Abschnitt 3
Organisation
Erhebungsstellen10
Erhebungsbeauftragte11
Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung12
Ordnungsnummern13
Abschnitt 4
Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften14
Mehrfachfalluntersuchung15
Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten16
Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse17
Abschnitt 5
Auskunftspflicht und Datenschutz
Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung18
Löschung19
Datenübermittlungen20
Information der Öffentlichkeit21
Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände22
Abschnitt 6
Schlussvorschriften
Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben23
Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt24
Finanzzuweisung25

Artikel 1 des Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1781)