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§ 37 GO LT 2020 - Weitere Ordnungsgewalt der Präsidentin oder des Präsidenten

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg 
Redaktionelle Abkürzung
GO LT 2020,BB
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
1100-1

Alle in der Sitzung des Landtages Anwesenden unterstehen der Ordnungsgewalt der Präsidentin oder des Präsidenten.