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Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG)

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG)
Amtliche Abkürzung
HmbPersVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2035-1

Vom 8. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 299) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juni 2025 (HmbGVBl. S. 430) (2)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften1-10
Abschnitt II
Personalrat
1. Wahl und Zusammensetzung11-27
2. Amtszeit28-32
3. Geschäftsführung33-48
4. Rechtsstellung der Mitglieder49-53
Abschnitt III
Personalversammlung54-58
Abschnitt IV
Gesamtpersonalrat59-61
Abschnitt V
Jugend- und Auszubildendenvertretung,
Jugend- und Auszubildendenversammlung
1. Jugend- und Auszubildendenvertretung62-74
2. Jugend- und Auszubildendenversammlung75
Abschnitt VI
Beteiligung des Personalrats
1. Allgemeines76-79
2. Arten und Durchführung der Beteiligung
a) Mitbestimmung80-83
b) Dienstvereinbarungen84
c) Verwaltungsanordnungen85
d) Durchführung von Entscheidungen86
3. Angelegenheiten, an denen der Personalrat zu beteiligen ist
a) Soziale, personelle und sonstige Angelegenheiten87-89
b) Prüfungen und Auswahlverfahren90
c) Arbeitsschutz und Unfallverhütung91
Abschnitt VII
Beteiligung des Gesamtpersonalrats92
Abschnitt VIII
Allgemeine Regelungen der obersten Dienstbehörde93-95
Abschnitt IX
Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung96
Abschnitt X
Vorschriften für den Verfassungsschutz und für Verschlusssachen97-98
Abschnitt XI
Gerichtliche Entscheidungen99-100
Abschnitt XII
Schlussvorschriften101-105

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Hamburgischen Personalvertretungsrechts vom 8. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 299)

Nach Artikel 5 Absätze 2 und 3 des Gesetzes vom 13. Juni 2025 (HmbGVBl. S. 430) sind ab 1. Juli 2025

  1. 1.
    1. a)

      das Amt für Familie und

    2. b)

      der Landesbetrieb Erziehung und Beratung - LEB -

    der bisherigen Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung zugeordnet,

  2. 2.
    1. a)

      die Abteilung Arbeitsmarktpolitik, Steuerung team. arbeit.hamburg, bestehend aus den Referaten

      1. aa)

        Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik und Steuerung Jobcenter team.arbeit.hamburg (AI 31) sowie die Wahrnehmung der Aufgaben des kommunalen Trägers im Rahmen der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter team.arbeit.hamburg gemäß § 44b Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 852, 2094), zuletzt geändert am 24. Februar 2025 (BGBl. I Nr. 57 S. 1, 6),

      2. bb)

        Fachkräftesicherung und zielgruppenorientierte Arbeitsmarktpolitik,

      3. cc)

        Programmsteuerung Europäischer Sozialfonds (ESF),

      4. dd)

        Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Zuwanderern und

      5. ee)

        Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen/IQ Netzwerk Hamburg und

    2. b)

      die Referate

      1. aa)

        ESF-Zuwendungen und

      2. bb)

        Zuwendungen Arbeitsmarktpolitik

      aus der Abteilung Projekt- und Zuwendungssteuerung

    der bisherigen Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation zugeordnet,

  3. 3.
    1. a)

      das Amt Bezirksverwaltung,

    2. b)

      das Amt Hamburg Service im Geschäftsbereich der für die Bezirke zuständigen Behörde gemäß § 4 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden in der Fassung vom 30. Juli 1952 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 2000-a), zuletzt geändert am 20. Dezember 2022 (HmbGVBl. 2023 S. 11), sowie

    3. c)

      die Stabsstelle Digitalisierung und IT der Bezirksämter

    der bisherigen Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke der Behörde für Finanzen und Bezirke zugeordnet,

  4. 4.

    ist die Geschäftsstelle des Landesseniorenbeirats aus dem Amt für Gleichstellung und gesellschaftlichen Zusammenhalt der bisherigen Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration zugeordnet.

Ab 1. Juli 2025 sind die Angehörigen des öffentlichen Dienstes

  1. 1.

    des Amtes für Familie der bisherigen Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration in die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung versetzt,

  2. 2.

    der

    1. a)

      die Abteilung Arbeitsmarktpolitik, Steuerung team. arbeit.hamburg, bestehend aus den Referaten

      1. aa)

        Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik und Steuerung Jobcenter team.arbeit.hamburg sowie diejenigen, denen gemäß § 44g Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter team.arbeit. hamburg zugewiesen wurden und deren Zuweisung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes fortbesteht, unter Beibehaltung dieser Zuweisung,

      2. bb)

        Fachkräftesicherung und zielgruppenorientierte Arbeitsmarktpolitik,

      3. cc)

        Programmsteuerung Europäischer Sozialfonds (ESF),

      4. dd)

        Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Zuwanderern sowie

      5. ee)

        Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen/IQ Netzwerk Hamburg, und

    2. b)

      die Referate

      1. aa)

        ESF-Zuwendungen und

      2. bb)

        Zuwendungen Arbeitsmarktpolitik

      aus der Abteilung Projekt- und Zuwendungssteuerung

    der bisherigen Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration in die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation versetzt,

  3. 3.

    des Amtes Bezirksverwaltung und der Stabsstelle Digitalisierung und IT der Bezirksämter der bisherigen Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke in die Behörde für Finanzen und Bezirke versetzt,

  4. 4.

    der Geschäftsstelle des Landesseniorenbeirats aus dem Amt für Gleichstellung und gesellschaftlichen Zusammenhalt der bisherigen Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke in die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration versetzt.