§ 64 UStDV - Aufzeichnung im Fall der Einfuhr
Bibliographie
- Titel
- Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
- Amtliche Abkürzung
- UStDV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 611-10-14-1
Der Aufzeichnungspflicht nach § 22 Absatz 2 Nummer 6 des Gesetzes ist genügt, wenn die entstandene Einfuhrumsatzsteuer mit einem Hinweis auf einen entsprechenden zollamtlichen Beleg aufgezeichnet wird.