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Art. 10 PKGG - Berichterstattung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur parlamentarischen Kontrolle der Staatsregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz sowie hinsichtlich der Maßnahmen nach Art. 13 Abs. 3 bis 5 des Grundgesetzes (Parlamentarisches Kontrollgremium-Gesetz - PKGG)
Amtliche Abkürzung
PKGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
12-4-I

1Das Parlamentarische Kontrollgremium erstattet dem Landtag in der Mitte und am Ende jeder Wahlperiode Bericht über seine Kontrolltätigkeit. 2Dabei sind die Grundsätze des Art. 9 Abs. 1 zu beachten.