Art. 10 PKGG - Berichterstattung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur parlamentarischen Kontrolle der Staatsregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz sowie hinsichtlich der Maßnahmen nach Art. 13 Abs. 3 bis 5 des Grundgesetzes (Parlamentarisches Kontrollgremium-Gesetz - PKGG)
- Amtliche Abkürzung
- PKGG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 12-4-I
1Das Parlamentarische Kontrollgremium erstattet dem Landtag in der Mitte und am Ende jeder Wahlperiode Bericht über seine Kontrolltätigkeit. 2Dabei sind die Grundsätze des Art. 9 Abs. 1 zu beachten.