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§ 124 SächsWG - Landwirtschaftliche Brauchwasserspeicher

Bibliographie

Titel
Sächsisches Wassergesetz (SächsWG)
Amtliche Abkürzung
SächsWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
612-3/2

Für den Erwerb des Eigentums an Grundstücken, die von landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Produktionsgenossenschaften oder deren Zusammenschlüssen durch Meliorationsanlagen im Sinne von § 2 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse an Meliorationsanlagen (Meliorationsanlagengesetz - MeAnlG) vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2538, 2550), das zuletzt durch Gesetz vom 17. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2450) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, in Anspruch genommen wurden, gilt § 15 MeAnlG.