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§ 13a KWKG 2025 - Registrierung von KWK-Anlagen

Bibliographie

Titel
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG 2025)
Amtliche Abkürzung
KWKG 2025
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
754-28

Die Höhe der Zuschlagzahlung nach diesem Abschnitt verringert sich um 20 Prozent, solange Anlagenbetreiber die zur Registrierung der Anlage erforderlichen Angaben nicht nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 111f des Energiewirtschaftsgesetzes übermittelt haben.