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§ 46 KAG - Änderung des Landesabfallgesetzes

Bibliographie

Titel
Kommunalabgabengesetz (KAG)
Amtliche Abkürzung
KAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
6130

Das Landesabfallgesetz in der Fassung vom 15. Oktober 1996 (GBl. S. 617), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 908), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 2 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte "und die Gebührentatbestände" gestrichen.

  2. 2.

    In § 8 werden die Absatzbezeichnung "(1)" gestrichen und die Absätze 2 bis 4 aufgehoben.