§ 75 ThürBG - Mutterschutz und Elternzeit
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Beamtengesetz (ThürBG)
- Amtliche Abkürzung
- ThürBG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 2030-2
Die Landesregierung regelt durch Rechtsverordnung die der Eigenart des öffentlichen Dienstes entsprechende Anwendung
- 1.
der Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes auf Beamtinnen,
- 2.
der Bestimmungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes über die Elternzeit auf Beamte, dabei kann die Gewährung von beihilfegleichen Leistungen und die Erstattung von Beiträgen zur Krankenversicherung festgelegt werden.