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§ 67a LFischG - Verwaltungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Landesfischereigesetz (LFischG)
Amtliche Abkürzung
LFischG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
793-1

Die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erläßt das fachlich zuständige Ministerium.