§ 1 KGSG - Anwendungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz - KGSG)
- Amtliche Abkürzung
- KGSG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 224-26
Das Gesetz regelt
- 1.
den Schutz nationalen Kulturgutes gegen Abwanderung,
- 2.
die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut,
- 3.
das Inverkehrbringen von Kulturgut,
- 4.
die Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes,
- 5.
die Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes und
- 6.
die Rückgabezusage im internationalen Leihverkehr.