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§ 15 LOG - Prüfungsämter und Prüfungsausschüsse

Bibliographie

Titel
Landesorganisationsgesetz (LOG)
Amtliche Abkürzung
LOG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
200-2

Die Stellung der Behörden und Einrichtungen, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften Prüfungen von Personen abnehmen, bleibt unberührt.