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§ 114 GOLT - Bericht des Petitionsausschusses

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz
Redaktionelle Abkürzung
GOLT,RP
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
1101-2

Der Petitionsausschuss soll mindestens einmal im Jahr dem Landtag einen Bericht über seine Arbeit erstatten.