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§ 7 BPolBG - Ausbildung

Bibliographie

Titel
Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG)
Amtliche Abkürzung
BPolBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2030-6

Die Polizeivollzugsbeamten erhalten eine Ausbildung, die sie für eine Verwendung im Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei und in den entsprechenden Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes der Länder befähigen soll.