Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 13 StiftGBbg - Einschränkung eines Grundrechts

Bibliographie

Titel
Stiftungsgesetz für das Land Brandenburg (StiftGBbg)
Amtliche Abkürzung
StiftGBbg
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
28-4

Durch die §§ 6, 7, 8 und 12 dieses Gesetzes wird das Grundrecht auf Datenschutz (Artikel 11 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg) eingeschränkt.