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§ 20 HWaG - Benutzungsgebühren

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
Amtliche Abkürzung
HWaG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
753-1

Die Gewässer erster Ordnung sowie diejenigen Gewässer zweiter Ordnung, die von der Freien und Hansestadt Hamburg unterhalten werden, sind Anlagen im Sinne von § 4 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 16. November 1999 (HmbGVBl. S. 256).