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§ 42 SBG - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Bibliographie

Titel
Saarländisches Beamtengesetz (SBG)
Amtliche Abkürzung
SBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2030-1

Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erfolgt nach den Bestimmungen des Disziplinarrechts.