Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 2 HWG - Gewässereinteilung

Bibliographie

Titel
Hessisches Wassergesetz (HWG)  
Amtliche Abkürzung
HWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
85-72

(1) Die oberirdischen Gewässer, mit Ausnahme des aus Quellen wild abfließenden Wassers, werden nach ihrer Bedeutung eingeteilt in

  1. 1.

    Gewässer erster Ordnung:
    die Bundeswasserstraßen und die in der Anlage 1 genannten Gewässer;

  2. 2.

    Gewässer zweiter Ordnung:
    die in der Anlage 2 genannten Gewässer;

  3. 3.

    Gewässer dritter Ordnung:
    alle anderen Gewässer.