§ 67 KWG LSA - Maßgebende Einwohnerzahl
Bibliographie
- Titel
- Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- KWG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2020.13
Als Einwohnerzahl im Sinne dieses Gesetzes gilt für das Wahlgebiet diejenige Einwohnerzahl, die nach den Vorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes für die Zahl der Vertreter maßgebend ist. Für die Einteilung der Wahlbereiche sowie die Einteilung der Wahlbezirke gilt die Einwohnerzahl auf Basis des Melderegisters zum 31. Dezember des vorletzten Jahres vor dem Wahltermin.