Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 3a LBesG - Besoldungsdurchschnitt (1)

Bibliographie

Titel
Landesbesoldungsgesetz (LBesG)
Amtliche Abkürzung
LBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
2032-1

Die durchschnittlichen Besoldungsausgaben für den in § 34 Absatz 1 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin beschriebenen Personenkreis werden zum 1. Januar 2013 im Bereich der Fachhochschulen auf 66.020 Euro, im Bereich der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen auf 80.762 Euro festgestellt. Die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt,

  1. 1.

    den Besoldungsdurchschnitt für die einzelnen Hochschulen im Rahmen des nach § 34 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin zu berechnenden Besoldungsdurchschnitts festzulegen,

  2. 2.

    den jeweils maßgeblichen Besoldungsdurchschnitt aus Anlass von regelmäßigen Besoldungsanpassungen unter Berücksichtigung von Veränderungen der Stellenstruktur gemäß § 34 Abs. 2 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin im Einvernehmen mit der für das Besoldungsrecht zuständigen Senatsverwaltung festzusetzen. Dabei ist ein pauschaler Abschlag vorzunehmen, der sich aus den nicht an einer Besoldungserhöhung teilnehmenden Besoldungsbestandteilen ergibt.

Erhöhungen und Überschreitungen des Besoldungsdurchschnitts gemäß § 34 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin sind durch Gesetz zu regeln.

Feststellung der Besoldungsdurchschnitte der Besoldungsordnung W für den Bereich der Hochschulen des Landes Berlin

Bekanntmachung vom 20. Mai 2025 (ABl. S. 1485)

WGP V A 4

Telefon: 9026-5054 oder 9026-0, intern 926-5054

Auf Grund des § 3a Satz 2 Nummer 1 und 2 des Landesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. April 1996 (GVBl. S. 160, 2005 S. 463), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2024 (GVBl. S. 634, 639) geändert worden ist, werden die Besoldungsdurchschnitte für den Bereich der Hochschulen des Landes Berlin zum 1. November 2024, zum 1. Februar 2025 sowie zum 1. Januar 2026 wie folgt festgesetzt:

Hochschule/BereichBesoldungsdurchschnitt 1. November 2024Besoldungsdurchschnitt 1. Februar 2025Besoldungsdurchschnitt 1. Januar 2026
Universitäten und gleichgestellte Hochschulen109 207115 606116 065
Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Berlin112 415119 003119 476
"Charité - Universitätsmedizin Berlin"104 900111 045111 486
Universität der Künste Berlin, Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin, Weißensee Kunsthochschule Berlin, Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch Berlin102 097108 076108 505
Hochschulen für angewandte Wissenschaften89 26794 48394 857