§ 16 PSchG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz - PSchG)
- Amtliche Abkürzung
- PSchG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Baden-Württemberg
- Gliederungs-Nr.
- 2207
Freie Unterrichtseinrichtungen, die nach ihren Unterrichtsgegenständen und -zielen sowie nach ihrer Organisationsform keinen schulischen Charakter tragen, dürfen keine Bezeichnung führen, die eine Verwechslung mit öffentlichen Schulen oder mit Ersatzschulen hervorrufen kann.