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§ 33 HeimmwV - Mitwirkung des Heimfürsprechers

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes (Heimmitwirkungsverordnung - HeimmwV)
Amtliche Abkürzung
HeimmwV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2170-5-1

Die §§ 29 bis 32 gelten für die Mitwirkung des Heimfürsprechers entsprechend.