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§ 11 GDG - Katastrophenschutz

Bibliographie

Titel
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG)
Amtliche Abkürzung
GDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
2120-7

Der öffentliche Gesundheitsdienst wirkt im Katastrophenfall und bei vorbeugenden Maßnahmen für den Katastrophenfall mit und berät den Katastrophenschutzdienst.