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§ 120 LDG - Sonstige mittelbare Landesbeamte

Bibliographie

Titel
Landesdisziplinargesetz (LDG)
Amtliche Abkürzung
LDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2031-1

Für die sonstigen mittelbaren Landesbeamten gelten die §§ 116 bis 119 entsprechend, sofern nicht das jeweils zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für das Beamtenrecht zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung etwas Abweichendes bestimmt.