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§ 20 HBeihVO - Verwaltungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO)
Amtliche Abkürzung
HBeihVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
323-66

Das für das Beihilferecht zuständige Ministerium erlässt die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Verwaltungsvorschriften.