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§ 13c SOG LSA - Informationssystem der Polizei

Bibliographie

Titel
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA). 
Amtliche Abkürzung
SOG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
205.2

Die Polizei betreibt zur Strafverfolgung, vorbeugenden Bekämpfung von und Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten und zur Gefahrenabwehr ein Informationssystem. Es erfüllt insbesondere folgende Grundfunktionen:

  1. 1.

    Unterstützung bei polizeilichen Ermittlungen,

  2. 2.

    Unterstützung bei Ausschreibungen von sowie Fahndungen nach Personen und Sachen,

  3. 3.

    Unterstützung bei der polizeilichen Informationsverdichtung durch Abklärung von Hinweisen und Spurenansätzen,

  4. 4.

    Durchführung von Abgleichen von personenbezogenen Daten,

  5. 5.

    Unterstützung bei der Erstellung von strategischen Analysen und Statistiken.