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Tierzuchtgesetz (TierZG)

Bibliographie

Titel
Tierzuchtgesetz (TierZG)
Amtliche Abkürzung
TierZG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7824-9

Vom 18. Januar 2019 (BGBl. I S. 18) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Abschnitt 2
Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Datenweitergabe für Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen
Zuständige Behörden3
Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen4
Genehmigung von Zuchtprogrammen5
Zuchtprogramme aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union6
Befristung der Anerkennung und Genehmigung, besondere Regelungen7
Datenweitergabe für Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung8
Verordnungsermächtigungen9
Abschnitt 3
Erhaltung der genetischen Vielfalt
Monitoring10
Verordnungsermächtigungen11
Erlass von Verwaltungsvorschriften12
Abschnitt 4
Anbieten, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen sowie Handel mit reinrassigen Zuchttieren und Vorbuchtieren
Eintragungsbestätigung für Vorbuchtiere, Tierzuchtbescheinigung13
Abgabe von Samen14
Verwendung des Samens15
Abgabe von Eizellen und Embryonen16
Verwendung von Embryonen17
Besamungsstationen, Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheiten18
Verordnungsermächtigungen19
Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr
Verordnungsermächtigungen20
Abschnitt 6
Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften
Zuständigkeit, gegenseitige Information, Außenverkehr, Verordnungsermächtigung21
Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden, Verordnungsermächtigungen22
Bußgeldvorschriften23
Einziehung24
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
Rechtsverordnungen in besonderen Fällen25
Übergangsvorschriften26
Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen27
Verordnungsermächtigungen zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Unionsrecht28
(weggefallen)29
Außerkrafttreten30

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts vom 18. Januar 2019 (BGBl. I S. 18)