Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 66a SGB II - Übergangsregelung aus Anlass des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024

Bibliographie

Titel
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Redaktionelle Abkürzung
SGB II
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-2

§ 66 findet entsprechende Anwendung beim Übergang der Förderung der beruflichen Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit zum 1. Januar 2025.