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Art. 21 KAG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Kommunalabgabengesetz (KAG)
Amtliche Abkürzung
KAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2024-1-I

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1974 in Kraft. (1)

Diese Vorschrift betrifft die ursprüngliche Fassung vom 26. März 1974 (GVBl S. 109). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.

(2) Art. 19a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.