§ 77 LWG - Starkregenkarten
Bibliographie
- Titel
- Landeswassergesetz (LWG)
- Amtliche Abkürzung
- LWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 753-8
Die Erstellung und Veröffentlichung von Starkregenkarten zur Darstellung von möglichen Gefahren und Risiken durch Überflutungen nach Starkregenereignissen liegt im öffentlichen Interesse. Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts, deren Aufgabenbereiche betroffen sind, können mögliche Gefahren und Risiken aufgrund von Starkregenereignissen in Karten darstellen und grundstücksscharf veröffentlichen.