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§ 104 GO LT 2020 - Behandlung unerledigter Beratungsmaterialien am Ende der Wahlperiode

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg 
Redaktionelle Abkürzung
GO LT 2020,BB
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
1100-1

Am Ende der Wahlperiode gelten alle Beratungsmaterialien (§ 40 dieser Geschäftsordnung) als erledigt. Dies gilt nicht für plebiszitäre Verfahren nach den Artikeln 76 bis 78 der Verfassung des Landes Brandenburg und für Petitionen.

Potsdam, den 25. Juni 2020

Die Präsidentin des Landtages Brandenburg
Dr. Ulrike Liedtke