Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 63 HBKG - Feuerschutzsteuer

Bibliographie

Titel
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG)
Amtliche Abkürzung
HBKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
312-12

1Das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer nach dem Feuerschutzsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 1996 (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1834), ist für Zwecke des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zu verwenden. 2Bis zu zehn vom Hundert des Aufkommens können für Aufgaben des Katastrophenschutzes verwendet werden. 3Über die Mittel verfügt das für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz zuständige Ministerium.