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Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Bibliographie

Titel
Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)
Amtliche Abkürzung
KWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
333-7

In der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) (1)

Inhaltsübersicht§§
ERSTER ABSCHNITT
Allgemeine Vorschriften1 - 2
ZWEITER ABSCHNITT
Wahlkreise, Wahlbezirke, Wahlorgane3 - 6b
DRITTER ABSCHNITT
Wahlvorbereitung7 - 16
VIERTER ABSCHNITT
Wahlhandlung und Feststellung der Wahlergebnisses17 - 24
FÜNFTER ABSCHNITT
Wahlprüfung, Nachwahl25 - 32
SECHSTER ABSCHNITT
Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern33 - 35
SIEBENTER ABSCHNITT
(aufgehoben)36 - 40
ACHTER ABSCHNITT
Wahl der Bürgermeister und Landräte41 - 53
NEUNTER ABSCHNITT
Bürgerentscheid54 - 57
ZEHNTER ABSCHNITT
Ausländerbeiratswahl58 - 64
ELFTER ABSCHNITT
Schlussvorschriften65 - 69

Urteil des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen zum Hessischen Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunaler Vorschriften

Vom 29. Januar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 4)

Aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 28. Januar 2026 (P.St. 3013) wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:

Art. 3 Nr. 5 des Hessischen Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 1. April 2025 (Hess. GVBl. Nr. 24 vom 4. April 2025, S. 12 f.) ist nichtig.