§ 18 GOLT - Arbeitsunterlagen
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz
- Redaktionelle Abkürzung
- GOLT,RP
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 1101-2
Die Abgeordneten erhalten die Landtagsdrucksachen und die Protokolle über die Sitzungen des Landtags sowie das Handbuch des Landtags. Die Verteilung der Ausschussprotokolle und anderer Arbeitsunterlagen erfolgt nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung.