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§ 18 GOLT - Arbeitsunterlagen

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz
Redaktionelle Abkürzung
GOLT,RP
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
1101-2

Die Abgeordneten erhalten die Landtagsdrucksachen und die Protokolle über die Sitzungen des Landtags sowie das Handbuch des Landtags. Die Verteilung der Ausschussprotokolle und anderer Arbeitsunterlagen erfolgt nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung.