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Anlage VKO

Bibliographie

Titel
Vollstreckungskostenordnung (VKO)
Amtliche Abkürzung
VKO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2011-2-1
Gegenstandswert
in Euro bis zu
Höhe der vollen Gebühr
in Euro
1 00050
1 500 55
2 00060
2 50065
3 00070
3 50075
4 00081
4 50086
5 00091

Bei darüber liegenden Gegenstandswerten erhöht sich die volle Gebühr um 5 Euro je angefangenen Mehrbetrag von 1 000 Euro.