Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 36 SpkG - Aufhebung entgegenstehenden Rechts

Bibliographie

Titel
Hessisches Sparkassengesetz
Redaktionelle Abkürzung
SpkG,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
54-9

Diesem Gesetz entgegenstehende oder gleich lautende Bestimmungen werden aufgehoben.