§ 32 DesignG - Angemeldete Designs
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (Designgesetz - DesignG)
- Amtliche Abkürzung
- DesignG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 442-5
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten entsprechend für die Rechte, die durch die Anmeldung von Designs begründet werden.