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§ 32 NBesG - Obergrenzen für Beförderungsämter

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)
Amtliche Abkürzung
NBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Obergrenzen für Planstellen für Beförderungsämter sind in Fußnoten in der Besoldungsordnung R geregelt.