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§ 40 HLV - Inhalt der dienstlichen Beurteilung

Bibliographie

Titel
Hessische Laufbahnverordnung 
Redaktionelle Abkürzung
HLV,HE
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
322-137

1Befähigung und fachliche Leistung sind unter Einbeziehung der Eignung durch auf § 2 Abs. 3 und 4 beruhende Einzelmerkmale zu bewerten, die in das Gesamturteil einfließen. 2Die Eignung nach Satz 1 bezieht sich auf die Persönlichkeit und charakterliche Eigenschaften, die für ein bestimmtes Amt von Bedeutung sind. 3Das Gesamturteil soll auch eine Aussage über die Geeignetheit für das nächsthöhere Amt enthalten. 4Darüber hinaus kann es eine Aussage über die Eignung für Leitungsund Führungsaufgaben enthalten.