§ 10 WoGV - Fremdmittel
Bibliographie
- Titel
- Wohngeldverordnung (WoGV)
- Amtliche Abkürzung
- WoGV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 8601-1-1
Fremdmittel im Sinne dieser Verordnung sind
- 1.Darlehen,
- 2.gestundete Restkaufgelder,
- 3.gestundete öffentliche Lasten des Grundstücks
ohne Rücksicht darauf, ob sie dinglich gesichert sind oder nicht.