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§ 10 WoGV - Fremdmittel

Bibliographie

Titel
Wohngeldverordnung (WoGV)
Amtliche Abkürzung
WoGV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
8601-1-1

Fremdmittel im Sinne dieser Verordnung sind

  1. 1.
    Darlehen,
  2. 2.
    gestundete Restkaufgelder,
  3. 3.
    gestundete öffentliche Lasten des Grundstücks

ohne Rücksicht darauf, ob sie dinglich gesichert sind oder nicht.