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§ 4 SStiftG - Jahresrechnung

Bibliographie

Titel
Saarländisches Stiftungsgesetz (SStiftG) Gesetz Nr. 1168
Amtliche Abkürzung
SStiftG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
401-1

Für jedes Jahr ist nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung eine Jahresrechnung aufzustellen.